Mediendienste- Staatsvertrag
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Zentrales Verzeichnis, das unter anderem Angaben zu Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, aktuelle und frühere Adressen, Familienstand, Staatsangehörigkeit usw. enthält. Geführt werden die Register von den Meldebehörden des jeweiligen Landes, das sind je nach Landesmeldegesetz etwa die Gemeinden oder die örtlichen Polizeibehörden, in Berlin die Bezirksämter.
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Haben mehrere Personen gemeinsam ein Werk erschaffen, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten ließen, so sind sie Miturheber ( § 8 UrhG ).
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