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UFITA
Archiv für Urheber- und Medienrecht (Zeitschrift)
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UIG
Unterlassungsverfügung
Gerichtliche Anordnung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, ergeht auf Antrag eines z.B. durch einen Medienbericht in seinen Rechten verletzten Antragstellers und gibt dem Antragsgegner auf, dieses rechtsverletzende Verhalten zu unterlassen. Kann auch ohne mündliche Verhandlung ergehen.
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Urheber
Derjenige, der allein oder gemeinsam mit anderen ein Werk erschaffen, also z. B. einen Text verfasst oder einen Fernsehbeitrag hergestellt hat.
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Urheberpersönlichkeitsrechte
Rechte, die untrennbar mit dem Urheber verbunden und nicht übertragbar sind, z.B. das Recht
auf Schutz gegen Entstellung des Werkes.
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Urheberrecht
Recht des Urhebers an seinem Werk, beinhaltet die sog. Urheberpersönlichkeitsrechte sowie die Verwertungsrechte.
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UrhG
Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
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UrhWahrnG
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
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UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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