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	      Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 
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	     Eine Äußerung wird als Gegenstand eigener Überzeugung dargestellt oder die Äußerung eines Dritten wird sich zu eigen gemacht.
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	      Beteiligung an einer Straftat bedeutet Täterschaft ( § 25 StGB ), Anstiftung ( § 26 StGB ) oder Beihilfe ( § 27 StGB ). 
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	      Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen 
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	      Pauschalbetrag, welcher Autoren und Verlagen für die Ausleihe ihrer Werke aus öffentlichen Bibliotheken zusteht. Die Höhe der B. liegt derzeit bei rund 2, 6 Cent pro Ausleihvorgang.  
Voraussetzungen für die Ausschüttung: 
-         Wahrnehmungsvertrag 
-         Angabe sämtlicher Schreibweisen des Autoren-/ Verlagsnamens, wie er auf der Titelseite/ im Impressum erscheint 
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	      Vom Generalbundesanwalt in Bonn geführtes Verzeichnis, in das unter anderem strafgerichtliche Verurteilungen zu Strafen oder Maßregeln sowie bestimmte verwaltungsbehördliche Entscheidungen aufgenommen werden; Einzelheiten geregelt im Bundeszentralregistergesetz (BZRG)  
  
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	      Art der Vertragsgestaltung im Urheberrecht, bei der der Urheber seinem Abnehmer gegen eine pauschale Vergütung sämtliche Rechte an seinen Werken einräumt 
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	      Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ( amtliche Sammlung ) 
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