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	      Hauptschutzgegenstand des Urheberrechts; persönliche geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur, Kunst oder Wissenschaft, die eine gewisse, über das rein Handwerkliche, Durchschnittliche hinausgehende Schöpfungshöhe aufweist. 
  
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	     Vertragstyp des BGB, geregelt in den §§ 631 ff. 
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Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift) 
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